Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Mühlhäuser Geschichts- und Denkmalpflegevereins hat am 19. März 2013 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung
§ 1 Beitragshöhe
(1) Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 €.
(2) Der jährlichen Beitrag für korporative Mitglieder beträgt 40,00 €.
(3) Die Höhe des Förderbeitrages fördernder Mitglieder entsprechend § 9 (1) der Satzung des Vereins wird zwischen dem Fördermitglied und dem Vorstand vereinbart.

§ 2 Beitragsermäßigung
Für Mitglieder ohne eigenes Einkommen oder mit Niedrigsteinkommen (Schüler, Auszubildende, Studenten, soziale Härtefälle) kann der Beitrag auf 12,00 € jährlich ermäßigt werden. Über die Anerkennung sozialer Härtefälle entscheidet der Vorstand.

§ 3 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.03. für das laufende Jahr zu entrichten.

§ 4 Zahlungsverzug
Bei nicht erfolgter Beitragszahlung erinnert der/die Schatzmeister/in im September des Kalenderjahres das Mitglied schriftlich an seine Zahlungspflicht, verbunden mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Einzugsverfahrens.
Die Zustellung des Jahresheftes erfolgt erst nach geleisteter Beitragszahlung.
Erfolgt auch im folgenden Jahr keine Beitragszahlung, wird das Mitglied nochmals im September gemahnt.
Ist die Beitragszahlung bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nicht erfolgt, wird das Mitglied aus der Mitgliederliste gestrichen.

§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt am 20. März 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 07.03.1996 außer Kraft.

Mühlhausen, den 19. März 2013
Martin Sünder
Vorsitzender